Sie möchten ein Rezept anfordern?

Bitte lesen Sie auch unsere Hinweise hierzu.

Seit dem 1.1.2024 ist das e-Rezept Pflicht für Kassenrezepte (nicht privat zu zahlende Rezepte / siehe auch FAQ des Bundesgesundheitsministeriums). Leider können wir diese erst nach dem Einlesen der GKV-Karte vorbereiten und fertig stellen. Daher können wir erst für den Folgetag garantieren, dass das Rezept eingelöst werden kann. Über unsere App »Arzt-Direkt« haben Sie zukünftig mittels Push Mitteilungen bestmögliche Kontrolle der Abläufe, wenn aktiviert.

Wichtig und neu seit 2024: Wir benötigen einmalig pro Quartal die Versichertenkarte für e-Rezepte (sollten weitere Rezepte im selben Quartal benötigt werden, geht das dann ohne persönlichen Kontakt). Spätestens am Folgetag des Einlesens steht das Rezept bereit.
Eine Vorbereitung vor dem Einlesen der Karte, oder sofortige Bearbeitung in der Praxis ist leider nicht mehr möglich.

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